Aufgaben in der Intensiv- und Anästhesiepflege
Zu den Aufgaben der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen, der (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern in der Intensiv- und Anästhesiepflege zählen insbesondere:
- die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen;
- die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes;
- die Unterstützung/Assistenz ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer, therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen;
- die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum Aufgabenbereich der Kranken/Kinderkrankenpflege in der Intensiv- und Anästhesiepflege gehört;
- die Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in Intensiv- und Anästhesieabteilungen;
- die fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Krankenpflegepersonen, Weiterbildungsteilnehmern/innen und Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeschülern/innen;
- die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften;
- Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung;
- Zusammenarbeit im therapeutischen Team.
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen, erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die gültige DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensiv- und Anästhesiepflege der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Die Fachweiterbildungsstätte besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Fachweiterbildung
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer
- die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und
- nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung tätig war.
Form der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt als berufsbegleitender Lehrgang und dauert mindestens zwei (2) bis höchstens fünf (5) Jahre und umfasst:
- mindestens 720 Stunden Theorie (davon können maximal 25 % in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen durchgeführt werden),
- mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung, die unter fachkundiger Praxisanleitung (180 Stunden) stehen, und
- die jeweiligen Prüfungen (Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie die praktische und mündliche Abschlussprüfung).
Inhalte der Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in folgende Lernbereiche:
- Basismodul I (B M I) | 116 Stunden
Berufliche Grundlagen anwenden - Basismodul II (B M II) | 84 Stunden
Entwicklungen initiieren und gestalten - Fachmodul I (F IA M I) | 104 Stunden
Kernaufgaben in der Intensivpflege wahrnehmen - Fachmodul II (F IA M II) | 124 Stunden
Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata betreuen - Fachmodul III (F IA M III) | 116 Stunden
Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Infektionen betreuen - Fachmodul IV (F IA M IV) | 62 Stunden
Lebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen treffen und mittragen - Fachmodul V (F IA M V) | 114 Stunden
Pflegerische Aufgaben in der Anästhesie wahrnehmen
Die praktische Weiterbildung der Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in folgende Bereiche:
- mind. 500 Stunden in der operativen Intensivpflege,
- mind. 500 Stunden in der konservativen Intensivpflege (internistische/neurologische Intensivpflege),
- mind. 500 Stunden in der Anästhesiepflege,
- 300 Stunden zur Verteilung vorgenannter Einsatzbereiche oder weiterer Funktionsbereiche.
Der Einsatz erfolgt am Universitätsklinikum Augsburg und optional in den angegliederten Verbundkrankenhäusern.
Zeitraum der Weiterbildung
Die Weiterbildung beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2022.
Kostenregelung der Weiterbildung
Lehrgangsgebühr und Prüfungskosten für den ersten Teilnehmer
4.970,00 Euro
Lehrgangsgebühr und Prüfungskosten ab dem zweiten Teilnehmer
4.520,00 Euro
Tagessatz für Praxisanleitung/ Praxisbegleitung/ Prüfungsabnahme durch Praxisanleiter des Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich)
300,00 Euro
Fahrtkosten für Praxisanleitung/ Praxisbegleitung/ Prüfungsabnahme durch Personal des Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich)
0,35 Euro / km
Bei externen Teilnehmern ist es erforderlich, dass das entsendende Krankenhaus mit dem Universitätsklinikum Augsburg einen Kooperationsvertrag schließt. Im Anschluss daran wird ein gemeinsamer Verbundantrag bei der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) gestellt. Eine Rotation innerhalb der angegliederten Verbundkrankenhäuser ist nur auf Wunsch der Leitung der Weiterbildungsstätte möglich.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf, ggf. mit Lichtbild
- Zeugnis der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeausbildung, Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes
- Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet
- Sonstige Zeugnisse und Fortbildungsnachweise
Bewerbungsschluss und Bewerberauswahlverfahren
Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31. Mai 2020 bei Ihrem Arbeitgeber, der zuständig für die Weiterbildung ist, ein. Dieser wird uns die Bewerbungsunterlagen bei Zusage bis zum 30. Juni 2020 zukommen lassen. Das Auswahlverfahren obliegt Ihrem Arbeitgeber.
Download der Ausschreibung
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Ihre Ansprechpartner
Falls Sie noch Fragen zu den Inhalten oder zur Abwicklung der Fachweiterbildung haben, dann sprechen Sie uns bitte unter den genannten Kontaktmöglichkeiten an, wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und hoffen, Sie ab dem 1. Januar 2021 in unserem Fachweiterbildungskurs begrüßen zu dürfen!
Dieter Hell
Zentrumsmanager
Pädagogischer Leiter der Weiterbildungsstätte
Telefon: 0821 400-4467 oder -4463
E-Mail: dieter.hell@uk-augsburg.de

Thomas Wilhelm
Pflegerischer Leiter der Weiterbildungsstätte
Telefon: 0821 400-2764 oder -4026
E-Mail: thomas.wilhelm@uk-augsburg.de

Michaela Leinweber
Verwaltung der Weiterbildungsstätte
Telefon: 0821 400-4516
E-Mail: michaela.leinweber@uk-augsburg.de
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team der Fachweiterbildung für die
Intensiv- und Anästhesiepflege