Zu den Aufgaben der Pflegefachkräfte in der Intensiv- und Anästhesiepflege zählen insbesondere:
- Sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patientinnen und Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen
- Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztinnen und Ärzte
- Unterstützung/Assistenz ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer, therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen
- Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum Aufgabenbereich der (Kinder-) Krankenpflege in der Intensiv- und Anästhesiepflege gehört
- Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in Intensiv- und Anästhesieabteilungen
- Fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Pflegekräften, Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern und Schülerinnen und Schülern in der Ausbildung zur Pflegefachkraft
- Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften
- Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung
- Zusammenarbeit im therapeutischen Team
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die gültige DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensiv- und Anästhesiepflege der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Die Fachweiterbildungsstätte besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).