Du fühlst Dich krank und kannst nicht arbeiten? Melde Dich auf jeden Fall sofort bei uns (über das untenstehende Kontaktformular) und in Deinem aktuellen Praxisbereich - am besten telefonisch - krank. Bitte beachte auch alle Informationen rund um das Thema, die wir Dir hier zum nachlesen zusammen gestellt haben.
Wichtige Informationen
Ab wann ist eine Krankmeldung notwendig?
Alle Auszubildenden sind verpflichtet, uns ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt sowohl für Kurzzeiterkrankungen (also Erkrankungen, die kürzer als drei Kalendertage andauern - Krankmeldung), als auch für Erkrankungen, die länger als drei Kalendertage andauern (Krankenschein/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Bitte beachte: Zu den Kalendertagen zählen auch freie Tage oder die Tage des Wochenendes, sofern die Krankheit diese überbrückt. Ein Beispiel: Bei einem Krankheitsverlauf von Donnerstag bis Montag handelt es sich nicht um drei Tage, sondern um fünf Tage der Krankheit und es ist somit in diesem Fall ein Krankenschein notwendig. Zudem ist dieser erforderlich, wenn deine Abwesenheit auf Tage mit angekündigten Kurzarbeiten, Leistungsnachweisen, Praktische Anleitungen in der Schule oder auf Station und Exkursionen fällt - unabhängig davon, ob dies der erste Tag deiner Erkrankung ist.
Wenn Du Dich krank melden musst, nutze das Kontaktformular auf dieser Seite und fülle dort alle Felder aus. Die Informationen werden dann sofort an das Sekretariat der Akademie für Gesundheitsberufe weiter geleitet. Auszubildende der Berufsfachschule für Physiotherapie wenden sich direkt telefonisch an das für sie zuständige Sekretariat. Bitte beachte auch alle anderen Informationen auf dieser Seite.
Wo muss ich mich wie krank melden?
Auch wenn Du krank bist, wollen wir den Dienstbetrieb weiter sicher stellen, daher ist es notwendig, dass Du uns Deine Krankmeldung so schnell wie möglich zukommen lässt. Bitte sage uns spätestens zu folgenden Uhrzeiten Bescheid:
- bei Normaldienst oder Schulbesuch spätestens zum Dienst- oder Schulbeginn
- bei Frühdienst spätestens eine (1) Stunde vor dem Dienstbeginn
- bei Spätdienst bis spätestens drei (3) Stunden vor dem Dienstbeginn
- bei Nachtdienst bis spätestens zehn (10) Stunden vor dem Dienstbeginn
Informiere das Sekretariat der Akademie für Gesundheitsberufe über das Kontaktformular, dass auf dieser Seite weiter unten steht. Auszubildende in der Physiotherapie informieren das für sie zuständige Sekretariat der Berufsfachschule für Physiotherapie weiterhin telefonisch. Darüber hinaus musst Du auch den Bereich oder die Station telefonisch informieren, auf der Du zur Zeit ggf. eingesetzt bist. Ist Dein unmittelbarer Vorgesetzter telefonisch nicht erreichbar, meldest Du Dich bei der entsprechenden Vertretung krank.
Wohin mit dem Krankenschein?
Wenn Du länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) krank bist, musst Du zum Arzt gehen. Dort wird Dir ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung, Krankenschein) ausgestellt. Diese Bescheinigung ist ein Dokument mit insgesamt vier Durchschlagseiten - die erste Seite ist für Deine Krankenkasse, die zweite Seite für uns (Arbeitgeber), die dritte Seite für Dich (Versicherter) und die vierte Seite verbleibt zur Dokumentation bei Deinem Arzt.
Bitte sende uns das Original sofort nach Erhalt an das für Dich zuständige Sekretariat. Nach der Bearbeitung leiten wir den Krankenschein an den Bereich Personalmanagement weiter.
Was muss ich im Urlaub beachten, wenn ich krank werde?
Wenn Du im Urlaub krank wirst, dann wird Dir die Erkrankung nur dann nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn Du sie sofort meldest. Dabei musst Du folgendes beachten:
- Wie lange wird die Erkrankung voraussichtlich dauern? Nenne uns das voraussichtliche Datum, wann Du wieder arbeitsfähig bist.
- Lege uns mit der Meldung unverzüglich Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (AU-Bescheinigung, Krankenschein) eines Arztes vor.
Bitte informiere das Sekretariat der Akademie für Gesundheitsberufe - über das untenstehende Kontakformular - und wenn Du Dich gerade im Praxiseinsatz befindest, Deinem unmittelbaren Vorgesetzten
Bitte beachte auch Folgendes:
Wenn Du Dich bereits im Krankenstand befindest, darfst Du eine Reise nur nach Genehmigung des Bereiches Personalmanagement bzw. bei Bezug von Krankengeld mit Zustimmung der Krankenkasse, antreten. Dazu musst Du Dich direkt an den Bereich Personalmanagement bzw. die Krankenkasse wenden.
Ich bin krankgeschrieben: Was darf ich? Was darf ich nicht?
Als Faustregel gilt: Du musst Dich so verhalten, dass Du möglichst schnell wieder gesund wirst. Unterlasse daher alles, was Deiner Genesung zuwiderläuft. Wenn Dein Arzt nicht ausdrücklich Bettruhe verordnet hat, ist gegen einen Spaziergang nichts einzuwenden und kann sogar zur Genesung beitragen. Ein Besuch im Fitnessstudio dagegen trägt im Fall der Fälle kaum zur Besserung bei. Vermeide in dieser Zeit auch, für andere Personen Gefälligkeitsarbeiten durchzuführen. Erfahren wir davon, kann dies ggf. leider dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Darf ich trotz Krankenschein zur Arbeit gehen?
Auf gar keinen Fall solltest Du Dich, wenn Du noch krank bist zur Arbeit schleppen. Das birgt nicht nur die Gefahr einer möglichen Ansteckung anderer Personen, auch für die eigene Gesundheit kann die Überanstrengung negative Folgen haben. Daher solltest Du Deine Erkrankung vollständig auskurieren, bevor Du wieder zu arbeiten anfängst.
Solltest Du Dich aber wieder gesund und voll einsatzfähig fühlen, kannst Du - trotz Krankenschein - wieder zur Arbeit kommen. Schließlich steht auf dem Krankenschein immer nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Bitte beachte jedoch Folgendes: Wenn Du zur Arbeit kommst, wird die Krankschreibung aufgehoben. Wenn Du also am nächsten Tag merkt, dass es Dir wieder schlechter geht, musst Du erneut einen Krankenschein vorlegen.
Wann muss ich eine Folgearbeitsunfähigkeit anzeigen?
Eine Folgearbeitsunfähigkeit muss dem zuständigen unmittelbaren Vorgesetzten spätestens am letzten Gültigkeitstag der zuvor ausgestellten Bescheinigung (ggf. vor dem Wochenende) unter Angabe der weiteren voraussichtlichen Dauer der Erkrankung mitgeteilt werden. Vor Wiederaufnahme der Arbeit hat sich der Auszubildende bei der Stationsleitung (im praktischen Einsatz) und im Sekretariat der Akademie, bzw. dem Sekretariat der Berufsfachschule für Physiotherapie spätestens am letzten Tag der Abwesenheit bis 12.00 Uhr (ggf. vor dem Wochenende) zu melden, um mitzuteilen, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist. Falls eine Erkrankung am Freitag durch Gesundmeldung endet (wie oben beschrieben), das anschließende Wochenende im praktischen Einsatz als „FREI“ geplant ist und am Montag eine erneute Krankmeldung erfolgt, dann wird bei fehlendem Nachweis das Wochenende ebenfalls als Krankheitsausfall verbucht.