Zu den Aufgaben der Pflegekräfte in der Intensiv- und Anästhesiepflege zählen insbesondere:
- Sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei pädiatrischen und neonatologischen Patientinnen und Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen
- Unterstützung/Assistenz ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer, therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen
- Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum Aufgabenbereich der Pflegefachkraft in der Pädiatrischen Intensivpflege gehört
- Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztinnen und Ärzte
- Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in neonatologischen und pädiatrischen Intensivabteilungen
- Fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen, Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmern sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung zur Pflegefachkraft
- Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften
- Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung
- Zusammenarbeit im therapeutischen Team
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Fachweiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung, dem zugehörigen Basismodul und den Fachmodulen der Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Die Fachweiterbildungsstätte besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).