Zu den Aufgaben der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen, der (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern, Altenpfleger*innen in der Onkologie zählen insbesondere:
Spezielle onkologische und palliative Pflege
- Umsetzung des pflegerischen Versorgungskonzeptes für onkologische erkrankte, kurativ und palliativ behandelte Patientinnen und Patienten.
- Assessment und Management der Belastungen, Symptome und Nebenwirkungen.
- Unterstützen der zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen in Phasen, in denen diese Hilfe bei der Entscheidungsfindung und Bestätigung schwerwiegender Entscheidungen benötigen.
- Management von Supportivtherapie und komplementären Angeboten.
Spezielle onkologische und palliative Patientenberatung
- Beratung, Schulung und Anleitung der zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen unter besonderer Beachtung aller Aspekte, insbesondere bezogen auf die einzelnen Therapieschritte und der Auswirkungen auf das Befinden und das Auftreten von Nebenwirkungen, Maßnahmen zu deren Linderung.
- Hilfen und Beratung in Bezug auf Veränderungen in der Lebensführung.
- Angebot zur Kontaktaufnahme mit Selbsthilfeorganisationen und Einbindung unterschiedlicher Netzwerke.
Spezielle Koordinationsaufgaben
- Frühzeitige Erhebung des poststationären Weiterversorgungsbedarfs unter dem Aspekt spezieller Anforderungen in der onkologischen palliativen Versorgung. Ermitteln und Weiterleiten von Kontakten im multidisziplinären Team zu therapeutischen und psychologischen Fachkräften.
Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegequalität bei onkologischen Erkrankungen
- Durchführung einer Pflegevisite/Fallbesprechung.
- Überprüfung des Einsatzes evidenzbasierter, aktueller Methoden zur Erreichung eines einheitlich hohen Qualitätsniveaus, Leitlinienkonformität, Standards in der onkologischen, palliativen Pflege.
- Durchführung, Teilnahme an pflegerischen Qualitätszirkeln unter onkologischen, palliativen Fragestellungen.
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die gültige DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Onkologie der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Die Fachweiterbildungsstätte für die Pflege in der Onkologie besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und für das Modul Palliative Care, zusätzlich der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).