Wichtige Informationen
Aufgaben
Die Weiterbildung soll Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen sowie (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensivpflege und intensivmedizinischen Versorgung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.
Zu den Aufgaben der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen, der (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern in der Intensiv- und Anästhesiepflege zählen insbesondere:
- Die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patient*innen mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen;
- Die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen der Ärzt*innen;
- Die Unterstützung/Assistenz ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer, therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen;
- Die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum Aufgabenbereich der Kranken/Kinderkrankenpflege in der Intensiv- und Anästhesiepflege gehört;
- Die Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in Intensiv- und Anästhesieabteilungen;
- Die fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Krankenpflegepersonen, Weiterbildungsteilnehmer*innen und Schüler*innen in der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann;
- Die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften;
- Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung;
- Zusammenarbeit im therapeutischen Team.
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die gültige DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensiv- und Anästhesiepflege der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Die Fachweiterbildungsstätte besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Voraussetzungen zur Teilnahme
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer
- die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und
- nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung tätig war.
Form der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt als berufsbegleitender Lehrgang und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre und umfasst:
- mindestens 720 Stunden Theorie (davon können maximal 25 % in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen durchgeführt werden),
- mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung, die unter fachkundiger Praxisanleitung (180 Stunden) stehen, und
- die jeweiligen Prüfungen (Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie die praktische und mündliche Abschlussprüfung).
Inhalte der Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in folgende Lernbereiche:
- Basismodul I (B M I)
Berufliche Grundlagen anwenden: 116 Stunden; - Basismodul II (B M II)
Entwicklungen initiieren und gestalten: 84 Stunden; - Fachmodul I (F IA M I)
Kernaufgaben in der Intensivpflege wahrnehmen: 104 Stunden; - Fachmodul II (F IA M II)
Patient*innen mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata betreuen: 124 Stunden; - Fachmodul III (F IA M III)
Patient*innen mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Infektionen betreuen: 116 Stunden; - Fachmodul IV (F IA M IV)
Lebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen treffen und mittragen: 62 Stunden; - Fachmodul V (F IA M V)
Pflegerische Aufgaben in der Anästhesie wahrnehmen: 114 Stunden.
Die praktische Weiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in folgende Bereiche:
- mind. 500 Stunden in der operativen Intensivpflege,
- mind. 500 Stunden in der konservativen Intensivpflege (internistische/neurologische Intensivpflege),
- mind. 500 Stunden in der Anästhesiepflege,
- 300 Stunden zur Verteilung vorgenannter Einsatzbereiche oder weiterer Funktionsbereiche.
Der Einsatz erfolgt am Universitätsklinikum Augsburg und optional in den angegliederten Verbundkrankenhäusern.
Zeitraum der Weiterbildung
Die Weiterbildung beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2024.
Kosten
Lehrgangsgebühr und Prüfungskosten für jede*n Teilnehmer*in | 5.150,00 € |
Tagessatz Praxisanleitung/Praxisbegleitung/Prüfungsabnahme durch Praxisanleiter*innen des Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich) | 350,00 € |
Fahrtkosten Praxisanleitung/Praxisbegleitung/Prüfungsabnahme durch Personal des Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich) | 0,35 €/km |
Bei externen Teilnehmer*innen ist es erforderlich, dass das entsendende Krankenhaus mit dem Universitätsklinikum Augsburg einen Kooperationsvertrag schließt. Im Anschluss daran wird ein gemeinsamer Verbundantrag bei der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) gestellt. Eine Rotation innerhalb der angegliederten Verbundkrankenhäuser ist nur auf Wunsch der Leitung der Weiterbildungsstätte möglich.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf, ggf. mit Lichtbild
- Zeugnis der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeausbildung, Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes
- Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet
- Sonstige Zeugnisse und Fortbildungsnachweise
Bewerbungsschluss & Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Bewerbung zum aktuellen Zeitpunkt ist leider nicht mehr möglich. Sobald ein neuer Fachweiterbildungskurs ausgeschrieben wird, informieren wir auf dieser Internetseite und in unserem Jahresprogramm. Daher lohnt es sich immer wieder in unserem Bildungsprogramm zu stöbern, das wir im Herbst des aktuellen Jahres für das nachfolgende Jahr veröffentlichen.
Download der Ausschreibung
Sie möchten die Ausschreibung als PDF-Datei downloaden?
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!
Thomas Wilhelm
Koordinator der Fachweiterbildungen
Telefon: 0821 400-2764 oder -4026
E-Mail: fachweiterbildung@uk-augsburg.de

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team der Fachweiterbildung für die
Intensiv- und Anästhesiepflege