Wichtige Informationen
Aufgaben
Die Weiterbildung soll Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen sowie (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Notfallpflege vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.
Zu den Aufgaben der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen, der (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern in der Notfallpflege zählen insbesondere:
- Die sach- und fachkundige Durchführung der Triage in einer Notaufnahme oder Notfallambulanz sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patient*innen mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen;
- Die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen;
- Die Unterstützung/Assistenz ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer, therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen;
- Die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum Aufgabenbereich der Kranken/Kinderkrankenpflege in der Notaufnahme/Notfallambulanz gehört;
- Die Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in einer Notaufnahme oder Notfallambulanz;
- Die fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Krankenpflegepersonen, Weiterbildungsteilnehmer*innen und Schüler*innen in der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann;
- Die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden, sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften;
- Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung;
- Zusammenarbeit im therapeutischen Team.
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die gültige DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Notfallpflege der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Die Fachweiterbildungsstätte besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Voraussetzungen zur Teilnahme
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer
- die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und
- nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens sechs Monate im Fachgebiet der Notfallpflege tätig war.
Form der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt als berufsbegleitender Lehrgang und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre und umfasst:
- mindestens 720 Stunden Theorie (davon können maximal 25 % in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen durchgeführt werden);
- mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung, die unter fachkundiger Anleitung (Praxisanleiter*innen) stehen und
- die jeweiligen Prüfungen (Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie die praktische und mündliche Abschlussprüfung).
Inhalte der Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung Notfallpflege gliedert sich in folgende Lernbereiche:
- Basismodul I (B M I)
Berufliche Grundlagen anwenden: 116 Stunden; - Basismodul II (B M II)
Entwicklungen initiieren und gestalten: 84 Stunden; - Fachmodul I (F NFP M I)
Patient*innen in der Notaufnahme ersteinschätzen, aufnehmen und begleiten: 130 Stunden; - Fachmodul II (F NFP M II)
Patient*innen in speziellen Pflegesituationen begleiten: 120 Stunden; - Fachmodul III (F NFP M III)
Patient*innen mit akuten Diagnosen überwachen und versorgen: 98 Stunden; - Fachmodul IV (F NFP M IV)
Patient*innen mit akuten traumatologischen Ereignissen versorgen und überwachen: 116 Stunden; - Fachmodul V (F NFP M V)
Abläufe in Notaufnahmen strukturieren und organisieren: 56 Stunden.
Die praktische Weiterbildung Notfallpflege gliedert sich in folgende Bereiche:
- mind. 920 Stunden in einer Notaufnahme, davon mind. 300 Stunden in einer zentralen oder interdisziplinären Notaufnahme,
- mind. 260 Stunden in der Intensivpflege,
- mind. 200 Stunden in der Anästhesiepflege,
- mind. 120 Stunden präklinische Notfallversorgung (Rettungsdienst),
- 300 Stunden zur Verteilung vorgenannter Einsatzbereiche oder weiterer Funktionsbereiche.
Der Einsatz erfolgt am Universitätsklinikum Augsburg und optional in den angegliederten Verbundkrankenhäusern.
Zeitraum der Weiterbildung
Die Weiterbildung beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2024.
Kosten
Lehrgangsgebühr und Prüfungskosten für jede*n Teilnehmer*in | 5.150,00 € |
Tagessatz Praxisanleitung/Praxisbegleitung/Prüfungsabnahme durch Praxisanleiter*innen des Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich) | 350,00 € |
Fahrtkosten Praxisanleitung/Praxisbegleitung/Prüfungsabnahme durch Personal des Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich) | 0,35 €/km |
Bei externen Teilnehmer*innen ist es erforderlich, dass das entsendende Krankenhaus mit dem Universitätsklinikum Augsburg einen Kooperationsvertrag schließt. Im Anschluss daran wird ein gemeinsamer Verbundantrag bei der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) gestellt. Eine Rotation innerhalb der angegliederten Verbundkrankenhäuser ist nur auf Wunsch der Leitung der Weiterbildungsstätte möglich.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf, ggf. mit Lichtbild
- Zeugnis der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeausbildung, Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes
- Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet
- Sonstige Zeugnisse und Fortbildungsnachweise
Bewerbungsschluss & Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Bewerbung zum aktuellen Zeitpunkt ist leider nicht mehr möglich. Sobald ein neuer Fachweiterbildungskurs ausgeschrieben wird, informieren wir auf dieser Internetseite und in unserem Jahresprogramm. Daher lohnt es sich immer wieder in unserem Bildungsprogramm zu stöbern, das wir im Herbst des aktuellen Jahres für das nachfolgende Jahr veröffentlichen.
Download der Ausschreibung
Sie möchten die Ausschreibung als PDF-Datei downloaden?
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!
Thomas Wilhelm
Koordinator der Fachweiterbildungen
Telefon: 0821 400-2764 oder -4026
E-Mail: fachweiterbildung@uk-augsburg.de

Dominik Mahler
Pflegerischer Leiter der Weiterbildungsstätte
» Notfallpflege
Telefon: 0821 400-4030
E-Mail: fachweiterbildung@uk-augsburg.de

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team der Fachweiterbildung für die
Notfallpflege